Mobilfunkstrahlung als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Abschirmungskosten steuerlich absetzbar!
Nach dem Urteil des Finanzgerichts Köln vom 8. März 2012 können Kosten für die Abschirmung einer Eigentumswohnung vor Hochfrequenzimmissionen als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer abgezogen werden.
Voraussetzung für diese steuerliche Absetzbarkeit ist ein ärztliches Attest, welches vorhandene Beschwerden bei Kontakt mit elektromagnetischer Strahlung (Elektrosmog) diagnostiziert sowie ein Gutachten eines Baubiologen für bestehende starke Störfelder von Hochfrequenz (zB. Mobilfunksender).
Eine bemerkenswerte Entscheidung für die Gesundheit
Seit 3 Jahren litt die Klägerin zunehmen unter Migräne und Tinnitus, dies wurde auch ärztlich als “ausgeprägte Elektrosensibilität” diagnostiziert. Durchgeführte Abschirmungsmaßnahmen führten in der ursprünglichen Mietwohnung zu einem schlagartigen Verschwinden der Beschwerden. Nach dem Umzug in die neu gekaufte Eigentumswohnung kehrten die Beschwerden wieder zurück. Die daraufhin erneut durchgeführte Abschirmung der Eigentumswohnung vor Hochfrequenz machte die Klägerin als “Schutz vor Radio-, Fernseh- und Mobilfunkwellen” steuerlich geltend.
Das Finanzamt lehnte die Berücksichtigung dieser Kosten als außergewöhnliche Belastungen ab, da die Notwendigkeit nicht glaubhaft gemacht werden konnte und es sich bestenfalls um eine vorbeugende Maßnahme handelt. Dies sah der 10. Senat des Finanzgerichts Köln anders und ließ den Abzug als Krankheitskosten zu, da hierbei auch Kosten aller diagnostischen und therapeutischen Verfahren inkludiert sind, deren Anwendung im Erkrankungsfall hinreichend gerechtfertigt sind.
Entgegen aller Studien der Mobilfunkindustrie
Dieses Urteil hat derzeit nur Gültigkeit in Deutschland. Dennoch zeigt sich hier die inzwischen deutliche Wahrnehmung der Probleme des Menschen in Zusammenhang mit elektromagnetischer Strahlung (Elektrosmog) auf – durch Medizin und Wirtschaft. Unabhängig dieses Urteils hat die österreichische Ärztekammer im März 2012 begonnen, die Ärzteschaft bezüglichen Krankheiten und Therapie welche im Zusammenhang mit Elektrosmog stehen aufzuklären. Der Patientenfragebogen alleine zeigt deutlich die Problematik hierbei auf (wir haben bereits berichtet).
Elektrosmog-Krankheiten sind relativ jung
Bereits 1929 hat Gustav Freiherr von Pohl erkannt das der Mensch als “Strahlungsflüchter” an den Störzonen der Erde selbst erkrankt, besser bekannt als Wasseradern, Gitternetze, Verwerfungen und Brüche. An den mit Erdstrahlung zusammenhängenden Problemen leidet der Mensch nach wie vor noch immer mit dem ganzen Körper (Knochen und Gewebe).
Der elektromagnetische Strahleneinfluss ist im Gegensatz dazu jedoch recht jung mit 20-30 Jahren und die Anzahl an kranken und leidenden Menschen wird von Tag zu Tag mehr. Der Mensch ist sprichwörtlich unter körperlichem und geistigem Dauerstress mit allen damit verbunden Gebrechen und Krankheiten. Und am Ende steht meist die Depression und/oder Burn-Out. Es gehört wohl zum guten Ruf einer Führungskraft laufend in der Gefahr eines Burn-Outs zu ein, zumindest scheint es so. Selbst ein neuer Wirtschaftszweig wurde dafür erfunden bzw. gefunden, die “Burn-Out Prophylaxe” (einfach mal danach googeln und selbst überzeugen). Nur das inzwischen selbst Kinder und Jugendliche davon betroffen sind.
Nachdrückliche Empfehlung von PROnatur24
Schaffe dir selbst deine persönliche Wellness- und Wohlfühl-Oase in deinem Schlafzimmer! Netzfreischalter im Sicherungskasten einbauen, W-LAN + DECT + Handy auf AUS und alle elektrischen Geräte RAUS aus diesem Raum. Idealerweise solltest du auch auf keiner Störzone durch Erdstrahlung (zB. Wasseradern, Verwerfung, …) liegen und das Bett plus Zudecke selbst keine Metalle (auch Silber) enthalten. Falls du dann nicht noch das Pech hast einen Mobilfunksender vor dem Schlafzimmerfenster zu haben, steht einer wirklich erholsamen Nacht nichts mehr im Weg. Vielleicht lässt du den nächtlichen Thriller im TV und die E-Mail-Beantwortung kurz vor dem “Zu Bett gehen” auch weg…
Übrigens, nochmals kurz zurück zum Anfang mit dem Urteil:
Als Nachweis der Notwendigkeit obiger baulicher Abschirmungsmasnahmen reichten dem Gericht ein ärztliches Privatgutachten über die ausgeprägte Elektrosensibilität der Klägerin und das Gutachten eines Ingenieurs für Baubiologie über “stark auffällige” Hochfrequenzimmissionen im Rohbau der Eigentumswohnung aus.
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LINK-SAMMLUNG
» Das Urteil des Finanzgerichts Köln
» Beitrag zum Mobilfunk auf wien-konkret.at (aus 2009)
» Bekannte Leiden im Zusammenhang mit natürlichen und technischen Störzonen
» Österreichische Ärztekammer informiert bezüglich Elektrosmog
» Leitfäden “Selbst gemacht” für eine funktionierende Abschirmung