Der deutsche Bundestag lud zur öffentlichen Anhörung bez. der Gefahren für die Bevölkerung durch Exposition von EMF-Feldern.
Am 27. Februar 2013 berichteten sechs Sachverständige vor dem deutschen Bundestag von der Thematik der elektromagnetischen Felder und deren Auswirkung auf den Menschen. Die Anhörung war öffentlich und wurde auch live im Internet als Videostream übertragen.
Das Interesse der Bevölkerung ist gerade bei diesem Thema sehr deutlich. Erkennbar auch durch die Ermahnung des Publikums durch die Vorsitzende bezüglich unerlaubtem Klatschen im Saal, eine große Zahl von Zuhörern vor Ort lässt sich vermuten.
EMF-Gefahren auf die Gesundheit unterschiedlich bewertet
Grundsätzlich wird die gesundheitliche Beeinträchtigung durch elektromagnetische Felder von Fachleuten und Experten sehr unterschiedlich bewertet. Ein gutes Beispiel für die derzeitige Situation an Unsicherheit geben auch die eingeladenen sechs Sachverständigen, auch wenn die Zahl der bedenklichen Hinweise deutlich zunehmen. Einer der zuhörenden Abgeordneten äußerste sich durchaus passend mit einem Spruch von “Berthold Brecht” zur aktuellen Situation “Der Haifisch ist kein Haifisch wenn man’s nicht beweisen kann.”
Es ist von entscheidender Bedeutung das diese Thematik der gesundheitlichen Probleme im Zusammenhang mit niederfrequenter und hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung ernsthaft diskutiert wird. Fakt ist, die derzeit bestehenden Grenzwerte sind nicht ausreichend; vielfach gibt es diese Grenzewert erst gar nicht. Zudem wird das Wort “Grenzwert” oft (bewußt oder unbewußt) einfach nur falsch verstanden. Ein Grenzwert sollte eine Leuchtturmsignal sein dh. nicht “gerade noch einhalten” sondern “weit davon entfernt bleiben” sollte Ziel und Devise sein!
Eines ist sicher, die Exposition durch EMF-Felder wird in Zukunft weiter drastisch ansteigen durch neue Anwendungsgebiete und Geräte im häuslichen wie auch im öffentlichen Leben wie beispielsweise das induktive Laden von Endgeräten oder Elektroautos ohne Kabelverbindung.
Auszug von Erläuterung der sechs Experten
- Die gesetzlichen Grenzwerte sind nicht ausreichend und müssen ergänzt werden, bei der Niederfrequenz wie auch bei der Hochfrequenz gleichermaßen. Gleichzeitig sind die Grenzwerte unlogisch. Beispielsweise dürfen bereits genehmigte Hochspannungsleitungen Wohngebiete kreuzen und überspannen, neu genehmigte ab 2014 nicht mehr.
- EMF-Problematik der neusten und zukünftigen Generation sind nicht berücksichtigt (induktives Laden)
- Hochspannungsleitung sollte mindestens 400 Meter von Wohngebieten entfernt sein, nur ist dies in Ballungszentrum technisch nicht machbar müssen doch auch die Vorgaben vom Landschaftsschutz eingehalten werden.
- Die Beeinflussung von Wohngebieten durch Magnetfelder von Hochspannungsleitungen sollten den empfohlenen maximalen Belastungswert eines typischen Haushaltes nicht überschreiben dh. max. 0,3 MikroTesla.
- Gesetz “Verschlechterungsverbot”. Warum gilt dieses für Luft, Wasser, Lärm, usw., jedoch nicht für EMF-Felder?
- Niederfrequenz (Strom) fördert wissenschaftlich bewiesen Leukämie (vor allem bei Kindern), Hirntumoren und Alzheimer. Hochfrequenz ist vor allem bekannt für 2 spezielle Art von Hirntumoren.
- Der Mobilfunk berücksichtigt nicht das Recht der Privatperson auf Schutz vor Einstrahlung in die Privatwohnung. Die Exposition durch Funkstrahlung in die Wohnungen der Menschen erfolgt ohne jegliche vorherige Genehmigung.
- Akute Krankheitssituationen werden berücksichtigt, nicht jedoch mögliche Langzeitwirkung von EMF. Dies ist ungefähr so als nimmt man den Schwerhörigen bei akutem Lärm ernst, die Ruhestörung des normalen Bürgers jedoch nicht.
- Die Nutzung der mobilen Endgeräte (Smartphones, Tablets) ändert sich. Weg vom Kopf, mehr hin zur Hand und damit in scheinbar unkritischere Bereiche des Körpers. Zeitgleich wird jedoch die Nutzung der deutlich länger (Spiele, Social-Media). Es stellt sich die Frage was ist mit schwangeren Frau bzw. dem ungeborenen Kind?
- Es bedarf einem eigenen EMF-Gesetz!
- Ähnlich von Zigaretten sollte der SAR-Wert von Verpackungen der Endgeräte aufgedruckt werden mit entsprechenden Hinweisen.
Zur Anhörung waren sechs Sachverständige geladen:
- Dr. Christoph Dörnemann, Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE)
- Rüdiger Matthes, Bundesamt für Strahlenschutz
- Prof. Dr. Norbert Leitgeb, Graz University of Technology
- Prof. Dr. Hans-Peter Hutter, Medizinische Universität Wien
- Prof. Dr. Wilfried Kühling, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND)
- Dr. Hans-Peter Neitzke, ECOLOG-Institut gGmbH
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